Privatärztliche Zusatzleistungen
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Sie die Abklärung einer befürchteten Erkrankung wünschen, ohne dass es hierfür gesicherte Befunde oder bestehende Beschwerden Ihrerseits gibt. Solche Fälle sind leider nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt und die Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden. Es handelt sich hier um Leistungen, die über das unbedingt Notwendige (Basisleistungen) hinausgehen. Wir nennen diese medizinisch sinnvollen Zusatzleistungen auch
Privatärztliche Zusatzleistungen
Um den hohen Standard Ihrer medizinischen Versorgung zu sichern, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, neben der notwendigen, ausreichenden Kassenleistung die zusätzliche optimale individuelle Gesundheitsleistung zu wählen.
Diese Leistungen werden entweder in unserer Praxis selbst oder in eigens dazu ausgewählten Laboratorien erbracht. Die Kosten errechnen sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vom 1. Januar 1996. Selbstverständlich sind die ärztliche Interpretation der Ergebnisse und eine Kopie zum Mitnehmen Bestandteil der Leistung.
Bitte beachten Sie: Eine notwendige Untersuchung und Behandlung wird für Sie jederzeit ohne Zuzahlung ausreichend sichergestellt werden. Jedoch sind die Kassenärzte nach einer gemeinsamen Beschlußfassung des Bundesgesundheitsministeriums, der gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzteschaft gehalten, sich im Bereich der Diagnostik und Therapie auf das Notwendige und medizinisch Ausreichende und Anerkannte zu beschränken.
Über unser Angebot informieren wir Sie auf den folgenden Seiten. Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesen Angeboten oder bei Interesse an darüber hinaus gehenden Angeboten doch gerne an.
Die Nutzung dieser Zusatzleistungen ist rein freiwillig. Vor der Untersuchung entscheiden Sie, ob diese Zusatzleistungen durchgeführt werden sollen oder nicht. Wir bieten Ihnen damit ein Höchstmaß an medizinischer Sicherheit zum Wohle Ihrer Gesundheit.