Vorsorge

Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung. Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgen das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten. Vom Beginn des 50. Lebensjahres gehören noch die digitale Untersuchung des Enddarmes sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung.

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, können sein:
Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar. Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, vor dem 50. Lebensjahr einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl und / oder eine Testung auf HPV durchführen zu lassen. Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge.

Bitte entscheiden Sie, ob Sie weitere sinnvolle Zusatzuntersuchungen bzw. Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchten.

ThinPrep
Mammasonographie
Knochendichtemessung
Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens

Auch wenn gerade bei dieser Untersuchung die Angst vor dem Auffinden einer Erkrankung mitschwingt so ist doch gerade das Auffinden einer Erkrankung im Frühstadium besonders wichtig für den Behandlungserfolg und die Heilungschance!

Die Krebsvorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von bösartigen Erkrankungen der Frau. Nach Vorgaben des § 25 Sozialgesetzbuch V und der Krebsfrüherkennungsrichtlinien hat jede Frau mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf diese jährliche Untersuchung, die von der Krankenkasse zu erstatten ist.

Auch wenn nicht alle Krebsarten in einem Frühstadium zu erkennen sind, so ist bei der Jahreskontrolle durch den Frauenarzt/Frauenärztin eine sinnvolle Früherkennung beim Gebärmutterhalskrebs und dem Brustkrebs erwiesenermaßen möglich.

Bestandteile der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung für die Frau ab dem 20. Lebensjahr (unter Berücksichtigung der Änderungen der Krebsfrüherkennungsrichtlinien zum 1.10.2002) sind:

  • vom Beginn des 20. Lebensjahres an
  • Messung des Blutdrucks; Spiegeleinstellung des Muttermundes / der Scheide
  • Abstrichentnahme von Muttermund und Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der entnommenen Zellen ("Zytologie")
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und / oder der Eierstöcke
  • Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr
    Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen
  • Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
    Tastuntersuchung des Enddarmes Früherkennungsmaßnahmen auf kolorektales Karzinom
  • (Darmkrebs) vom 50. - 55. Lebensjahr
    jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämoccult)
    nach Vollendung des 55. Lebensjahres einmalige Beratung und Motivation zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms (Darmkrebs)
  • ab dem 56. Lebensjahr
    Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen (Koloskopie)
    auf die 1. Koloskopie ab dem 56. Lebensjahr und
    auf die 2. Koloskopie frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie
Wahlmöglichkeit Sofern keine erste / und oder zweite Koloskopie durchgeführt wird besteht Anspruch auf Durchführung eines Schnelltestes auf occultes Blut im Stuhl in zweijährlichem Untersuchungsintervall.

Die Untersuchung des Stuhls auf okkultes (verborgenes) Blut ist eine wichtige und bewährte Krebs-Früherkennungsmaßnahme, denn Veränderungen im Dick- und Enddarmbereich gehören zu den häufigsten Krebserkrankungen in unserem Kulturkreis.

Andererseits sind die Heilungschancen außerordentlich gut, wenn diese Erkrankungen frühzeitig festgestellt werden, und meist lässt sich lange vor dem Auftreten erster Beschwerden Blut im Stuhl nachweisen.

Der sogenannte Hämoccult-Test® deckte nur 30% der Fälle okkultes Blut auf (für das Auge nicht sichbare Blutbeimengung), während immunologlische Verfahren eine Erfolgsquote von 60-95% aufweisen. Mittlerweile wurde auch im Kassenärztlichenbereich der Hämoccult-Test® durch einen immunologischen Test (Ifob) ersetzt.

Der immunologische Stuhltest bietet gegenüber dem veralteten Hämoccult-Test® folgende Vorteile:

er spricht auf geringere Blutspuren an, so dass ein Karzinom früher auffallen kann, eventuell auch schon Vorstufen entdeckt werden

es können auch höher gelegene Blutungsquellen im Dünn- und Dickdarmbereich erfasst werden

der immunologische Stuhltest spricht nur auf menschliches Blut an (keine falsch positiven Tests durch Aufnahme von rohem Fleisch z.B. durch Blutwurst /Leberwurst/Tatar)

vor der Stuhlgewinnung muss keine besondere Diät eingehalten werden (kein Verzicht auf Vit. C notwendig (beeinflusst hingegen den alten Hämoccult-Test))

Seit April 2017 haben die gesetzlichen Krankenkassen diese Problematik erkannt und seither wird auch hier ein imunologischer Stuhltest angewendet.

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem üblichen Zellabstrich in jährlichen Abständen stellt eine hervorragende Methode zur Früherkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals dar. Wie jede Methode kann Sie jedoch keine 100%ige Sicherheit gewährleisten. Humane Papillomaviren (HPV) gehören zu den häufigsten Verursachern von Infektionen im Genitalbereich und werden sexuell übertragen. Bestimmte Typen dieser Viren (aus der sogenannten Hochrisikogruppe) spielen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen, dieses haben neueste Forschungsergebnisse gezeigt. Niedrigrisiko – HPV: 6, 11, 30, 42, 43, 44 Hochrisiko – HPV: 16, 18, 45, 56 HPV 16 ist der Virustyp der am häufigsten bei CIN –Läsionen und Zervixcarcinomen vorkommt. In einer groß angelegten Studie wurden HPV 16 bei 49,9% aller Zervixcarcinome gefunden, gefolgt von HPV 18 (13,7%), HPV 45 (8,4%) und HPV 31 (5,3%). Nahezu 30% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens infiziert. Die Infektion löst häufig keine Beschwerden aus. Dieses hochmoderne Testverfahren auf HPV erfolgt durch einen Abstrich vom Gebärmutterhals und wird mittels DNA–Technologie ausgewertet. Noch bevor irgendwelche Zellveränderungen zu beobachten sind, kann der Nachweis von Hochrisiko–Viren-HPV erbracht werden. Dies ist für Sie kein Anlass zur besonderen Beunruhigung. Der Nachweis von HPV bietet die Möglichkeit vorhandene Muttermundveränderungen in einem besonders frühen Stadium zu erkennen und zu behandeln. Zusammen mit dem zytologischen Abstrich erhöht sich die Chance für eine bestmögliche Krebsfrüherkennung und damit erfolgreiche Behandlung ganz wesentlich.

Bei früher Erkennung kann der Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig behandelt und geheilt werden. Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mittels eines Zellabstriches (nach Papanicolaou ) vom Gebärmuttermund hat seit 1943 zu einem Rückgang der Sterblichkeit um ca. 70 % geführt. Seit dieser Zeit hat sich jedoch der Test, der immer noch eine hervorragende Methode zur Früherkennung von Krebserkrankungen und deren Vorläufern darstellt, technisch nicht geändert. in Schwachpunkt der normalen Abstrichuntersuchung ist, dass die Beurteilung der Zellen durch Beimengungen von Blut, Schleim oder Entzündungszellen dem Untersucher große Schwierigkeiten bereiten können. Durch Zellüberlagerungen kann es daher auch zu Fehldiagnosen kommen. Ein weiterer Nachteil ist, dass die meisten Zellen (ca. 80% der Zellen) nicht auf dem Objektträger aufgetragen werden, sondern mit dem Wattetupfer weggeworfen werden. er in den USA entwickelte ThinPrep Pap® Test verbessert die Präparatequalität erheblich, störende Beimengungen werden zu einem großen Teil entfernt. Mittels eines speziellen bürstenartigen Abstrichgerätes aus weichem Kunststoff werden die Zellen in ein Spülmedium gegeben, welches ein Maximum an Zellen vom Entnahmegerät abspült. Anschließend werden im Labor Verunreinigungen wie Blut, Schleim, Entzündungszellen „herausgewaschen“. Weltweite Studien haben gezeigt, dass der ThinPrep Pap Test genauere Angaben zulässt als der herkömmliche Abstrich. Das neue Testverfahren ist die erste wirkliche Verbesserung des Krebsabstriches seit seiner Einführung vor 50 Jahren. Rahmen der Vorsorge gehört diese medizinisch sinnvolle Leistung allerdings nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen.

Jährlich erkranken in unserem Land ca. 40.000 Frauen an Brustkrebs, im Laufe ihres Lebens also jede 8. bis 10. Frau. Leider sind die genaueren Ursachen noch weitgehend unklar. Auch wenn es sog. Risikofaktoren gibt, müssen wir davon ausgehen, dass es jede Frau, auch solche ohne besondere Risiken, treffen kann.
Als Schlussfolgerung hieraus empfehlen wir Ihnen folgende vorbeugenden Untersuchungen:

  1. Tastuntersuchung der Brust durch den Gynäkologen alle 6 Monate
  2. Selbstuntersuchung durch Sie selbst 1x im Monat
  3. Mammographie in regelmäßigen Abständen, je nach Ausgangsbefund
  4. Ultraschalluntersuchungen der Brust als Ergänzung zur Mammographie

Alle diese Untersuchungen können den Brustkrebs nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen. Durch die Mammographie können kleinste, noch nicht tastbare Knoten oder Mikrokalk festgestellt werden. Neben einer eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der Früherkennung dar. Bei der Sonographie können Zysten, Gewebsveränderungen ohne Belastung mit Röntgenstrahlung untersucht werden. Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie sie von der Krankenkasse bezahlt wird, beinhaltet zwar die Tastuntersuchung der Brust ab dem 30. Lebensjahr, jedoch nicht eine routinemäßige Brustsonographie. Für die Früherkennung des Brustkrebses – der häufigsten Krebserkrankung der Frau – ist neben der regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll. Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.

Wir bieten hierzu eine 3D/4D Burstultraschalluntersuchung im Rahmen einer privatärztlichen Zusatzleistung an.

Gerade bei jungen Mädchen besteht oftmals eine gewisse Angst vor dem ersten Frauenarztbesuch.

In der Mädchensprechstunde werden Themen wie Impfungen (Gebährmutterhalskrebsimpfung(HPV) ab dem 9. Lebensjahr) so wie Fragen zur Verhütung besprochen. Hierbei ist eine Untersuchung nicht zwingend erforderlich vielmehr dient die Sprechstunde zur allgemeinen Information über wichtige Themen für junge Mädchen.

Durch die Weiterentwicklung der Ultraschalldiagnostik ist es möglich bestimmte Veränderungen an der Gebärmutter (Bsp.: Wucherungen in der Gebärmutterhöhle: Polypen, Myome) und der Eierstöcke aufzuzeigen, bevor diese durch die Tastuntersuchung zu erkennen sind. Diese zusätzliche Maßnahme neben der reinen Tastuntersuchung kann somit eine Verbesserung der Diagnostik auf dem Gebiet der Früherkennung erreichen. Die Ultraschalluntersuchung des inneren Genitale, stellt jedoch bei unauffälligem Tastbefund, zur Zeit kein Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung dar. Um eine größtmögliche Sicherheit zu erlangen, ist diese Möglichkeiten unserer Meinung nach daher sehr zu empfehlen. Auch hier handelt es sich um ein Früherkennungsverfahren ohne Strahlenbelastung für die Patientin.

Adresse

Bismarkstraße 39-41
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Fax. 02161 / 17 85 69

Sprechstunde

Mon. & Die. 8.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags 15.00-18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
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Freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung

im Notfall

Außerhalb der Sprechzeiten

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